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Familie Brose
Boddenstraße 61
18528 Lietzow



Sehr geehrter Gast, bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die Bestandteile des Vertrages sind.

Vorbemerkung

Wir Thomas und Britta Brose sind Eigentümer und Vermieter der Ferienwohnungen Haus Seeblick, Haus Britta und das Blaue Haus in 18528 Lietzow.

1. Buchung und Buchungsbestätigung

Mit Ihrer Buchung bieten Sie den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur Zu- oder Absage binden. Der Vertrag kommt endgültig erst durch die von Ihnen geleistete Anzahlung zustande. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, die Ferienwohnung anderweitig vermieten.

2. Zahlungen

Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben auf meiner Homepage, bzw. im Angebot, welche für den Reisezeitraum gültig sind. Die angegebenen Zahlungen haben in festen Abständen zu erfolgen: 20% der Gesamtsumme 14 Tage nach der Buchung - der Restbetrag spätestens 4 Wochen vor Buchungsbeginn. Sollte der Zeitbereich zwischen Buchung und Anreise weniger als 4 Wochen betragen, ist die Gesamtsumme umgehend fällig.
Etwaige Nebenabsprachen werden schriftlich in der Buchungsbestätigung festgehalten.

3. Nebenkosten

Die Nebenkosten für Wasser, Gas und Strom sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind nicht im Mietpreis enthalten.
Soweit im Vertrag nicht anders bestimmt, sind Bett- und Tischwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher mitzubringen. Bettwäsche und Handtücher können gegen eine Gebühr angemietet werden.

4. Bedingungen und Hinweise

4.1 Der zustande gekommene Vertrag umfasst das gebuchte Objekt mit allem Zubehör. Es darf nicht mit mehr als von den im Vertrag angegebenen Personen bewohnt und benutzt werden, dass schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein. Bei einer Überbelegung hat der Eigentümer/Schlüsselhalter das Recht überzählige Personen hinauszuweisen. Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit.


4.2 Die Ferienwohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu verlassen. Wir bitten jedoch am Anreisetag bis 18.00 Uhr anzureisen. Bei verspäteter Anreise bitten wir um telefonische Information. Wird die Ferienwohnung später am Abreisetag als 10 Uhr verlassen, muss vom Mieter der anteilige Reisepreis für einen zusätzlichen Tag gezahlt werden.

4.3 Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt und sein Inventar mit großmöglichster Sorgfalt zu behandeln.

4.4 Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

4.5 Es stehen Parkplätze auf dem Hof zur Verfügung. Die Nutzung ist für Feriengäste kostenlos.

5. Haftung und Pflichten

5.1 Sie haften im vollem Umfang für verursachte Schäden in dem Mietobjekt und auf dem Grundstück oder seinen sonstigen Einrichtungen. Der Eigentümer haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen des Mieters einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt erfolgt auf eigene Gefahr.

5.2 Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

5.3 Haustiere sind im Mietobjekt und auf dem Grundstück nur nach Absprache erlaubt.

5.4 In der Ferienwohnung darf nicht geraucht werden.

5.5 Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietpreis beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Es besteht keine Haftung gegenüber dem Mieter für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Energieversorgung.

5.6 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen muss der Mieter innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Beendigung des Buchungszeitraums dem Eigentümer/Schlüsselhalter geltend machen. Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den wir vertraglich einzustehen haben, ist der Mieter berechtigt eine Frist zur Behebung zu stellen. Dies muss in Schriftform erfolgen.

6. Rückgabe des Mietobjekts

Bei Auszug muss das Mietobjekt von Ihnen besenrein übergeben werden. Die Endreinigung ist obligatorisch und im Mietpreis enthalten.

7. Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

8. Rücktritt vom Mietvertrag

8.1 Treten Sie vom Beherbergungsvertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder eine Entschädigung gemäß § 651 i BGB laut folgender Aufstellung verlangen:

   * bis 91 Tage vor Mietbeginn: 50 Euro Bearbeitungsgebühr
   * 90 bis 61 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
   * 60 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
   * 29 bis 6 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
   * 5 bis zum Tag des Mietbeginn oder bei nicht Belegung: 100 % des Mietpreises

8.2 Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Maßgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

9. Abtretung

Ansprüche und Rechte aus dem Beherbergungsvertrag getroffene Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Eigentümers/Vermieters an Dritte abgetreten werden.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Sollte der Mieter das Objekt auf Grund von Krankheit oder aus anderen nicht von uns vertretbaren Gründen in Folge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise nicht in Anspruch nehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.


11. Rücktritt durch den Vermieter/Eigentümer

11.1 Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einer solchen Masse vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fristsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter pauschalen Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns entsprechend der allgemeinen Mietbedingungen verlangen.

11.2 Wir können vor Mietbeginn vom Beherbergungsvertrag zurücktreten oder dem Mieter nach Mietbeginn kündigen:

-          11.2.1: ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört, durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst grob vertragswidrig verhält

-          11.2.2: ohne Einhaltung einer Frist, in folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, Streik, nicht Verfügbarkeit des Mietobjekts auf Grund einseitig geänderter Dispositionen seitens des Vermieter/Eigentümers oder ähnlich zwingenden Gründen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird

-    11.2.3:  ohne Einhaltung einer Frist, wenn größere Reparaturarbeiten (wie beispielsweise Heizungsausfall, Leitungswasserbruch etc.) unumgänglich sind.


Kündigen wir den Vertrag nach 11.2.1, verfällt der Mietpreis treten wir gemäß 11.2.2 vor Mietbeginn vom Vertrag zurück so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen. Kündigen wir den Vertrag gemäß 11.2.2 nach Mietbeginn so erhält der Mieter vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen des Vermieter/Eigentümer entspricht.

12. Höhere Gewalt

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

13. Mängel

Mängeln sind nach Bekanntwerden sofort dem  Vermieter anzuzeigen und um Abhilfe verlangen. Hierzu muss eine entsprechende Frist gesetzt werden.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Deutsches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort der Ferienwohnung vereinbart.


Stand: 1/2016
 
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